Energieaudit (§ 8 EDL-G / EnEfG)

Ihr Energieaudit ist eine Momentaufnahme. Halten Sie die Befunde bis zum nächsten Zyklus.

Ein Energieaudit nach § 8 EDL-G ist für Nicht-KMU Pflicht: mindestens alle vier Jahre, Methode DIN EN 16247-1, Durchführung durch einen in der BAFA-Liste geführten Energieauditor. Zwischen den Audits fehlt die laufende Kontrolle, und genau dort verlieren Maßnahmen ihre Wirkung. FrostLogic Explore liest dieselben Zähler und Sensoren kontinuierlich und prüft, ob die Befunde noch gelten.

Gesetzliche Pflicht

Wen trifft die Energieaudit-Pflicht nach EDL-G und EnEfG?

§ 8 EDL-G verpflichtet Nicht-KMU zu einem regelmäßigen Energieaudit. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) legt darüber hinaus Schwellen für Energiemanagementsysteme und Umsetzungspläne fest. Beide Regime gelten parallel; die richtige Schicht hängt vom Energieverbrauch ab.

Wer
Nicht-KMU
Nach der EU-KMU-Empfehlung: ≥250 Beschäftigte oder (Umsatz > 50 Mio. € und Bilanzsumme > 43 Mio. €). Selbstprüfung anhand der BAFA-Merkblätter.
Rhythmus
Alle 4 Jahre
Methode DIN EN 16247-1. Durchführung durch einen in der BAFA-Energieauditorenliste geführten Auditor.
EnEfG
>7,5 GWh → EnMS
Durchschnittlicher Endenergieverbrauch >7,5 GWh/a über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre: ISO 50001 oder EMAS (§ 8 EnEfG). Über 2,5 GWh/a zusätzlich Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG.

Nicht-KMU mit durchschnittlichem Gesamtenergieverbrauch unter 7,5 GWh/a bleiben im EDL-G-Auditzyklus. Liegt der Verbrauch bei höchstens 500.000 kWh/a, kann die Pflicht durch Feststellung und Meldung der Bagatelleschwelle erfüllt werden, ohne vollständiges DIN-EN-16247-1-Audit. Nach Abschluss des Audits oder der Bagatellfeststellung muss die BAFA-Online-Energieauditerklärung innerhalb von zwei Monaten eingereicht werden. Wer nach ISO 50001 oder EMAS zertifiziert ist, ist von der EDL-G-Auditpflicht befreit und muss keine Online-Erklärung abgeben.

Nach dem Audit

Das Audit ist eine Momentaufnahme. Das Gebäude ändert sich jeden Tag.

Ein BAFA-gelisteter Auditor liefert den Bericht mit wirtschaftlich bewerteten Maßnahmen und geht zum nächsten Auftrag. Das Gebäude läuft weiter. Eine Lüftungsanlage fällt aus ihrem Zeitprogramm. Eine Pumpe fährt Wochen gegen den falschen Sollwert, bevor es jemand merkt. Die Maßnahmen aus dem Bericht verlieren still ihre Wirkung, oft lange vor dem nächsten Pflicht-Energieaudit in vier Jahren. FrostLogic Explore liest dieselben Zähler und Sensoren kontinuierlich zwischen den Audits und flaggt Abweichungen, bevor sie in der nächsten Prüfung stehen. Explore ersetzt weder den BAFA-gelisteten Auditor noch das gesetzliche Audit selbst. Es ist das Werkzeug für die laufende Energienachverfolgung dazwischen.

Laufende Energienachverfolgung mit Explore ansehen

Zwischen den Audits

Drei Dinge, die Explore mit den Befunden Ihres Energieaudits macht.

Abweichungserkennung

Mehrere Erkennungsmethoden bewerten jedes Abweichungssignal in Zähler- und Sensordaten gegen die eigene Historie des Gebäudes, sodass eine Betriebsänderung, die Energieverschwendung zurückbringt, sofort sichtbar wird, nicht erst beim nächsten Audit.

Prognosen

Prognosen mit klaren Konfidenzintervallen zeigen, ob der Energieverbrauch von den Audit-Annahmen abdriftet, rechtzeitig zum Gegensteuern.

Kontinuierliche Nachverfolgung

Dieselbe Engine, die BREEAM-, LEED- und Nordic-Swan-Nachweise führt, protokolliert auch die Maßnahmen aus dem Energieaudit laufend, jede Zahl rückverfolgbar zu Sensor und Zeitstempel.

Bevor Sie fragen

Häufige Fragen zum Energieaudit

Die Energieaudit-Pflicht nach § 8 EDL-G trifft Nicht-KMU. Nach der EU-KMU-Empfehlung gilt das ab ≥250 Beschäftigten oder bei Umsatz > 50 Mio. € und Bilanzsumme > 43 Mio. € (beide Finanzschwellen zusammen). Die Einstufung erfolgt als Selbstprüfung anhand der BAFA-Merkblätter. Nicht-KMU unter 7,5 GWh/a durchschnittlichem Gesamtenergieverbrauch bleiben im EDL-G-Auditzyklus.

Mindestens alle vier Jahre. Methode ist DIN EN 16247-1. Das Audit führt ein in der BAFA-Energieauditorenliste geführter Auditor durch. Nach Abschluss muss die BAFA-Online-Energieauditerklärung innerhalb von zwei Monaten eingereicht werden, sofern keine ISO-50001- oder EMAS-Zertifizierung vorliegt.

Ja. Eine gültige Zertifizierung nach ISO 50001 oder EMAS ersetzt die EDL-G-Auditpflicht und entbindet von der Online-Energieauditerklärung. Die Zertifizierung ist damit eine gesetzliche Ersatzoption, kein Produktversprechen. Explore unterstützt die laufende Nachverfolgung unabhängig davon, welchen Weg das Unternehmen wählt.

Nach § 8 EnEfG müssen Unternehmen mit durchschnittlichem Endenergieverbrauch über 7,5 GWh/a in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einrichten, unabhängig vom KMU-Status. Nach § 9 EnEfG müssen Unternehmen über 2,5 GWh/a, die ein EnMS/UMS betreiben oder nach dem 18. November 2023 ein EDL-G-Audit abgeschlossen haben, wirtschaftlich bewertete Umsetzungspläne erstellen, unabhängig prüfen lassen und veröffentlichen. Bis zum Nachweis des EnMS bleibt das EDL-G-Audit bis zu den gesetzlichen Fristen ausgesetzt.

Nicht-KMU mit höchstens 500.000 kWh/a durchschnittlichem Gesamtenergieverbrauch können die Pflicht erfüllen, indem sie die Bagatelleschwelle feststellen und melden. Ein vollständiges DIN-EN-16247-1-Audit ist dann nicht erforderlich. Die Online-Energieauditerklärung bleibt in diesem Fall relevant, sofern keine ISO-50001-/EMAS-Zertifizierung vorliegt.

Nein. Das gesetzliche Energieaudit muss ein in der BAFA-Liste geführter Auditor nach DIN EN 16247-1 durchführen. Explore ersetzt weder den Auditor noch das Audit. Es ist das Werkzeug, das zwischen den Audits prüft, ob die Befunde noch stimmen.

Ein Kabinettsentwurf vom Juni 2026 diskutiert höhere Verbrauchsschwellen. Er ist noch nicht Gesetz. Diese Seite beschreibt nur die heute geltende Rechtslage nach EDL-G und EnEfG. Wir aktualisieren den Inhalt, sobald eine Novelle in Kraft tritt.

Bringen Sie die Befunde aus Ihrem letzten Energieaudit mit.

Wir zeigen, wie Explore die Maßnahmen laufend nachhält, anhand einer Auswahl Ihrer eigenen Daten.